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biz.n/stmwi, MÜNCHEN.
Bayerns
Wirtschaftsminister
Hubert
Aiwanger
ist
überzeugt,
dass
die
Unterstützungsleistungen
im
Freistaat
den
Unternehmern
durch
die
Coronakrise
helfen.
"Wir
geben
Rückendeckung
und
haben
die
richtige
Dosis
aus
Transferzahlungen,
Krediten
und
Bürgschaften
gewählt.
Nun
braucht
es
maßvolle
Lockerungsschritte,
um
der
Wirtschaft
wieder
eine
Perspektive
zu
geben", erklärte Aiwanger.
Mit
Stand
vom
28.04.2020
wurden
bereits
1,15
Milliarden
Euro
Soforthilfe
an
Solo-Selbstständige,
kleine
und
mittlere
Unternehmen
bis
250
Mitarbeiter
ausgezahlt.
Knapp
200.000
Anträge
wurden
von
den
Bezirksregierungen
und
der
Landeshauptstadt
München
bearbeitet,
mehr als 170.000 davon bewilligt.
Zudem
hat
die
LfA
Förderbank
Bayern
im
Auftrag
der
Staatsregierung
zielgerichtete
und
deutliche
Produktverbesserungen
sowie
Verfahrensvereinfachungen
bei
Krediten
und
Risikoentlastungen
eingeführt,
die
über
die
Hausbanken
ausgereicht
werden:
Der Corona-Schutzschirm-kredit
steht
für
die
Finanzierung
von
Investitionen
und
Betriebsmitteln
zur
Verfügung.
Mit
einer
obligatorischen
Haftungsfreistellung
von
90%
wird
er
für
kleine
und
größere
Mittelständler
sowie
Freiberufler
ausgereicht,
die
in
Folge
der
Corona-Krise
in
vorübergehende
Finanzierungsschwierigkeiten geraten
sind.
Der
Kredit
ermöglicht
eine
äußerst
zinsgünstige
Finanzierung
von
bis
zu
100%
des
Vorhabens
mit
flexiblen
Laufzeiten
bis
6
Jahre
und
Tilgungsfreijahren.
Bis
zum
27.
April
gingen
über
400
Anträge
mit
einer
Kreditantragssumme
von
rund
97
Millionen Euro ein.
Der Universalkredit
steht
zur
Finanzierung
von
Investitionen,
Warenlagern
und
Betriebsmitteln
sowie
für
langfristige
Konsolidierungen
und
Umschuldungen
zur
Verfügung.
Im
Zuge
der
Corona-
Pandemie
wurde
der
Haftungsfreistellungssatz
von
60%
auf
80%
angehoben.
Bis
zum
27.
April
gingen
168
Anträge
mit
einer
Kreditantragssumme
von
mehr
als
39
Millionen Euro ein.
Der Akutkredit
kommt
vorwiegend
mittelständischen
Unternehmen
der
gewerblichen
Wirtschaft
für
Konsolidierungen
und
Umschuldungen
zugute.
Infolge
der
Corona-Pandemie
wird
unabhängig
von
der
Höhe
des
beantragten
Akutkredits
auf
die
Erstellung
eines
Konsolidierungskonzeptes verzichtet,
sofern
die
Hausbank
bestätigt,
dass
akute
Liquiditätsschwierigkeiten
aufgrund
der
Corona-Auswirkungen
vorliegen
und
sie
die
Konsolidierungsmaßnahmen
mitträgt.
Bis
zum
27.
April
gingen
74
Anträge
mit
einer
Kreditantragssumme
von
rund
17
Millionen Euro ein.
Der LfA-Schnellkredit
mit
einer
Haftungsfreistellung
von
100%
für
Kleinunternehmer
bis
10
Mitarbeiter
steht
seit
5.
Mai
zur
Verfügung.
Unternehmen
bis
5
Mitarbeiter
können
dabei
Darlehen
bis
zu
50.000
Euro
erhalten,
bis
10
Mitarbeiter
sind
bis
zu
100.000
Euro
(jeweils
abzüglich
der
Soforthilfe
Corona)
möglich.
Es
wird
mit
hohen Antragszahlen gerechnet.
Daneben
wurden
40
LfA-Bürgschaften
und
Staatsbürgschaften
,
bei
denen
die
LfA
als
Mandatar
tätig
ist,
mit
einem
Bürgschaftsbetrag
von
über
400
Millionen Euro beantragt.
Bayerns Wirtschaftsförderung
In Zeiten der Krise
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